AGBS

1. Tätigkeit

Die Firma Spedimoto.de transportiert fachgerecht für B2B und B2C verpackte und unverpackte Zweiräder

2. Vertragsabschluss

Mit Anmeldung des Transportes über unser Auftragssystem bieten Sie der Fa. Spedimoto Motorrad-Spedition den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und die Annahme kommt in Form einer Bestätigung samt Ticket Nr. zustande.
Mündliche Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden.

3. Bezahlung

Bei der Option vorab Überweisung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung zum Überweisen der Transportkosten.
Bei der Option Barzahlung sind die Transportkosten direkt bar beim Fahrer zu begleichen.

4. Beförderungsbedingungen

Die maximale Länge des Transportguts ist 240 cm
Die maximale breite ist 110 cm
Das maximale Gewicht ist 300 KG
Koffer und Topase müssen für uns jederzeit abnehmbar sein.

Spiegel müssen vom Versender eingeklappt, Lenkerendenspiegel abgebaut werden sonst übernehmen wir keine Haftung für diese !
Zubehör wie Koffer muss ordentlich verpackt und gekennzeichnet sein. Das Fahrzeug muss immer rollfähig und Lenkbar sein.
Es wird immer ein Übergabeprotokoll erstellt.
Lieferzeit bis zu 14 Werktage (Mo-Fr)
Bei Abweichungen bitte INFO und Rücksprache mit Spedimoto Motorrad-Spedition.
Bei Schäden durch austretende Flüssigkeiten wird der Eigentümer / Auftraggeber haftbar gehalten.

5. Haftung

5.1 Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne §13BGB haftet Moto-Top Transport für Beschädigungen oder Verluste an der Beförderten Fracht mit 40SZR/kg

5.2 Für Auftraggeber die keine Verbraucher im Sinne §13BGB sind gelten die Allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen in ihrer aktuellen Fassung.

5.3 Die Haftung gilt für den Verlust oder die Beschädigung im Rahmen der Sorgfaltspflicht.
Für Lieferzeitüberschreitungen und daraus entstandene finanzielle Schäden übernehmen wir keine Haftung.Zubehör und Dokumente welche nicht ausreichend gekennzeichnet sind sind von der Haftung ausgeschlossen.
Schäden an Technik insbesondere Batterie/Elektrik und Gabelsimmerringe sowie beschädigte oder Unfallfahrzeuge sind von der Haftung ausgeschlossen!

5.4 Ist ein Verlust oder eine Beschädigung äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder Versender den Schaden nicht spätestens bei Ablieferung beim Fahrer der Fa Spedimoto Motorradspedition an,
so wird vermutet, dass das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand (wie abgeholt) abgeliefert worden ist.
Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen.
Die Vermutung nach Satz 1 gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung nicht äusserlich erkennbar war und nicht innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung angezeigt wurde.
Der technische Zustand wird von der Fa Spedimoto Motorradspedition nicht überprüft und es wird auch keine Haftung dafür übernommen.

6. Versicherung

Spedimoto Motorradspedition hat eine Transportversicherung mit 40 SZR/kg das entspricht ca. 50 €/KG Rohgewicht zB. 220 KG x 50€ = 11000 € jedoch den Wert des Transportgutes nicht übersteigt bei der Nürnberger abgeschlossen die im Transportpreis bereits enthalten ist und die gesetzliche Haftung abdeckt. Jeder Versuch einen bereits dagewesenen Schaden als Transportschaden geltend zu machen wird als Versicherungsbetrug zur Anzeige gebracht.

7. Treuhand/Nachnahme

Bucht der Auftraggeber den Treuhand/Nachnahmeservice kostet dieser 49 € extra und beinhaltet den Geldtransfer sowie die Überprüfung nach ihren Angaben ohne Gewährleistung, Garantie oder Haftung.
Der Transport wird erst disponiert wenn der Kaufbetrag bei der Fa Spedimoto.de eingegangen ist.

8. Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten dieses muss schriftlich oder per email an info@spedimoto.de erfolgen!
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück wird von Spedimoto Motorradtransport eine Pauschale in Höhe von 49€ berechnet.
Ist das Motorrad bereits zur Abholung eingeplant wird 99 € berechnet. Ist die Fa Spedimoto Motorradspedition bereits auf dem Weg zum Versender werden 150 € berechnet.

9. Sonstiges

Spedimoto Motorradversand berechnet 150€ bei nicht antreffen des Absenders oder Empfängers oder wenn das Fahrzeug nicht rollfähig und Lenkbar ist.
Zur Be- und Entladung sind 20 Minuten eingeplant.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

GERICHTSSTAND IST HELMSTEDT